Die normalen Gerichte sollten dem gewählten Parlament untergeordnet sein, das Bundesverfassungsgericht jedoch übergeordnet.
Wie sorgt man dafür, dass es nicht alle Macht an sich reißt?
Indem man seine Zuständigkeit auf den Bereich beschränkt, in dem die Gesetze wirklich zu einer Verzerrung der Demokratie führen.
Es darf daher nur Gesetze, die das Wahlsystem beeinflussen, ohne dafür Zweidrittelmehrheit zu erreichen, blockieren.
Hierzu zählen auch die Grundrechte körperliche und geistige Unversehrtheit.
Mit dieser Einschränkung kann das Volk auch klar kontrollieren, ob das Gericht seinen Spielraum sinnvoll einsetzt oder missbraucht, da man bei solchen Entscheidungen sehr eindeutig erkennt, ob sie die Verhältniswahl glätten oder verzerren. Gegenwärtig existiert das Problem, dass Straftäter zwar aktiv wählen dürfen, aber nicht passiv. Das Gegenteil sollte der Fall sein: Damit die Justiz nicht für politische Zwecke missbraucht werden kann,
muss ein verurteilter Straftäter immer noch gewählt werden können (wobei das nicht heißt, dass er dann das Gefängnis verlassen darf, er muss sein Amt aus der Zelle heraus ausüben können.
Dagegen dürfen Kriminelle nicht das aktive Wahlrecht haben, da sonst Parasiten ein Mitspracherecht in der Regierung haben. Das ist eine Verwundbarkeit.
das Demonstrationsrecht ist in Deutschland kaputt, da durch das Verbot von Panzerungen die gleichzeitige Anwendung des Grundrechts auf körperliche Unversehrtheit nicht mehr gewährleistet ist.
Demonstrationen bringen sowieso nichts, sondern sind lediglich ein Ausleben troglodytischer Instinkte, denn das damit bezweckte "Einschüchtern" der Entscheidungsträger ist erstens undemokratisch und zweitens hilft es nur bei harmlosen Entscheidungsträgern etwas. Authoritäre Herrscher wird eine Demonstration wohl kaum zu etwas bewegen, was ihre Herrschaft schwächen könnte. Ein Überzeugen der Massen ist durch persönliche Gespräche im öffentlichen Leben viel praktikabler, während ein Auftreten der Opposition in Massen strategisch extrem unklug wäre, denn es ermöglicht den Tyrannen, effizient in die Menge zu ballern. Viel wichtiger ist das Recht auf Tyrannenmord, wie es in Art. 20 Abs. 4 GG formuliert ist.
Das Zulässigkeitskriterium muss klar, einfach und somit tempererkennbar umrissen werden. Aber dann riskiert ein unterdrücktes Volk nur den Verlust von einem oder sehr wenigen Individuen, wenn es einen Tyrannen angreift, und der Tyrann kann die Polizei nicht mehr als menschliches Schutzschild verwenden, was vor "die kleinen hängt man und die großen lässt man laufen" schützt.